Kauffrau/Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen
Die Ausbildung zur/zum Kauffrau/-mann für Versicherungen und Finanzanlagen richtet sich an SchülerInnen, die Interesse daran haben, für ein Versicherungsunternehmen, ein Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche oder als selbständige Vermittler, Makler oder Berater zu arbeiten.
FAQ
Welche Lernfelder werden in der Berufsschule unterrichtet?
| Lernfeld | Berufsbezogener Unterricht | Grundstufe | Fachstufe 1 | Fachstufe 2 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (Anzahl Wochenstunden) | ||||||
| Lernfeld | Berufsbezogener Unterricht | Grundstufe | Fachstufe 1 | Fachstufe 2 | ||
| 1 | Die eigene Rolle im Betrieb und Arbeitsleben mitgestalten | 1 | ||||
| 2 | Kundenberatungsgespräche zu Versicherungsverträgen vorbereiten | 1 | ||||
| 3 | Kunden über verschiedene Kommunikations- und Vertriebskanäle gewinnen | 1 | ||||
| 4 | Kunden im Bedarfsfeld Wohnen beraten | 2 | 1 | |||
| 5 | Kunden im Bedarfsfeld Rechtstreitigkeiten und Ansprüche Dritter beraten | 2 | ||||
| 6 | Kunden im Bedarfsfeld Mobilität und Reisen beraten | 1 | 1 | |||
| 7 | Kunden im Bedarfsfeld Arbeitskraft beraten | 2 | ||||
| 8 | Kunden im Bedarfsfeld Gesundheit beraten | 2 | ||||
| 9 | Geschäftsprozesse erfassen und dokumentieren | 2 | ||||
| 10 | Kunden im Bedarfsfeld Finanzanlagen beraten | 2 | ||||
| 11 | Kunden im Bedarfsfeld Altersversorgung und Absicherung der Hinterbliebenen beraten | 2 | ||||
| 12 | Geschäftsprozesse steuern und Bestandskundschaft im Lebenszyklus binden | 2 | ||||
| 13 | Wirtschaftliche Einflüsse auf den Versicherungsmarkt analysieren und beurteilen | 2 | ||||
Wie ist der Berufsschulunterricht organisiert?
Im Bereich KVFA wird der Unterricht in Teilzeitform angeboten.
Teilzeitunterricht:
- wöchentlich ein voller Unterrichtstag (8:00-15:45 Uhr)
- alle zwei Wochen ein verkürzter Unterrichtstag (8:00-13:00 Uhr)
Wie laufen die Prüfungen ab?
Abschlussprüfung (Teil 1)
- Wann findet die Abschlussprüfung – Teil 1 statt?
- Im vierten Ausbildungshalbjahr auf Basis der Inhalte der ersten 15. Monate
- Was erwartet mich im Rahmen der Abschlussprüfung – Teil 1?
- Bereiche: Kundenbedarfsfelder „Wohnen und Wohneigentum“, „Berufsausübung und Freizeitgestaltung“, „Mobilität und Reisen“
- Praxisbezogene Aufgaben zur schriftlichen Bearbeitung
- zeitlicher Ansatz: 120 Minuten
- Gewichtung 20 %
- Bereiche: Kundenbedarfsfelder „Wohnen und Wohneigentum“, „Berufsausübung und Freizeitgestaltung“, „Mobilität und Reisen“
Abschlussprüfung (Teil 2)
- Wann findet die Abschlussprüfung – Teil 2 statt?
- am Ende des dritten Ausbildungjahres
- Was erwartet mich im Rahmen der schriftlichen Abschlussprüfung – Teil 2?
- Themenschwerpunkte:
- Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung
- Praxisbezogene Aufgaben zur schriftlichen Bearbeitung
- zeitlicher Ansatz: 150 Minuten
- Gewichtung 30 %
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- zeitlicher Ansatz: 60 Minuten
- Gewichtung 10 %
- Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung
- Themenschwerpunkte:
- Was erwartet mich im Rahmen der mündlichen Abschlussprüfung?
- Der mündliche Teil der Abschlussprüfung findet an einem Tag statt.
- Themenschwerpunkte:
- Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt
- Kundenberatungsgespräch: Gesprächssimulation über eine von zwei zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben zu einer vorher gewählten Sparte
- zeitlicher Ansatz: 15 Minuten
- Gewichtung 20 %
- Kundenberatungsgespräch: Gesprächssimulation über eine von zwei zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben zu einer vorher gewählten Sparte
- Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft
- Fallbezogenes Fachgespräch ausgehend von einer praxisbezogenen Aufgabe, die zuvor eigenstän-
dig im Ausbildungsbetrieb in der gewählten Wahlqualifikation durchgeführt und mit einem Report
beschrieben wurde.
(Zur Prüfung muss mind. ein schriftlicher Report über eine komplexe betriebliche Fachaufgabe vorgelegt werden.) - zeitlicher Ansatz: 20 Minuten
- Gewichtung 20 %
- Fallbezogenes Fachgespräch ausgehend von einer praxisbezogenen Aufgabe, die zuvor eigenstän-
- Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt
- Bestehensregelung
- Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung
mit mindestens „ausreichend“, - in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
- Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Ansprechpartner
OStR Carsten Pollnick
Carsten.Pollnick[ät]bbsw-koblenz.de
