FAQ
Lernfeld | Berufsbezogener Unterricht | Grundstufe | Fachstufe 1 | Fachstufe 2 | ||
---|---|---|---|---|---|---|
(Anzahl Wochenstunden) | ||||||
Lernfeld | Berufsbezogener Unterricht | Grundstufe | Fachstufe 1 | Fachstufe 2 | ||
1 | Die eigene Rolle im Betrieb und Arbeitsleben mitgestalten | 1 | ||||
2 | Kundenberatungsgespräche zu Versicherungsverträgen vorbereiten | 1 | ||||
3 | Kunden über verschiedene Kommunikations- und Vertriebskanäle gewinnen | 1 | ||||
4 | Kunden im Bedarfsfeld Wohnen beraten | 2 | 1 | |||
5 | Kunden im Bedarfsfeld Rechtstreitigkeiten und Ansprüche Dritter beraten | 2 | ||||
6 | Kunden im Bedarfsfeld Mobilität und Reisen beraten | 1 | 1 | |||
7 | Kunden im Bedarfsfeld Arbeitskraft beraten | 2 | ||||
8 | Kunden im Bedarfsfeld Gesundheit beraten | 2 | ||||
9 | Geschäftsprozesse erfassen und dokumentieren | 2 | ||||
10 | Kunden im Bedarfsfeld Finanzanlagen beraten | 2 | ||||
11 | Kunden im Bedarfsfeld Altersversorgung und Absicherung der Hinterbliebenen beraten | 2 | ||||
12 | Geschäftsprozesse steuern und Bestandskundschaft im Lebenszyklus binden | 2 | ||||
13 | Wirtschaftliche Einflüsse auf den Versicherungsmarkt analysieren und beurteilen | 2 |
Im Bereich KVF wird der Unterricht in Teilzeitform angeboten.
Teilzeitunterricht:
- wöchentlich ein voller Unterrichtstag (8:00-15:45 Uhr)
- alle zwei Wochen ein verkürzter Unterrichtstag (8:00-13:00 Uhr)
Abschlussprüfung (Teil 1)
- Wann findet die Abschlussprüfung – Teil 1 statt?
- Im vierten Ausbildungshalbjahr auf Basis der Inhalte der ersten 15. Monate
- Was erwartet mich im Rahmen der Abschlussprüfung – Teil 1?
- Bereiche: Kundenbedarfsfelder „Wohnen und Wohneigentum“, „Berufsausübung und Freizeitgestaltung“, „Mobilität und Reisen“
- Praxisbezogene Aufgaben zur schriftlichen Bearbeitung
- zeitlicher Ansatz: 120 Minuten
- Gewichtung 20 %
- Bereiche: Kundenbedarfsfelder „Wohnen und Wohneigentum“, „Berufsausübung und Freizeitgestaltung“, „Mobilität und Reisen“
Abschlussprüfung (Teil 2)
- Wann findet die Abschlussprüfung – Teil 2 statt?
- am Ende des dritten Ausbildungjahres
- Was erwartet mich im Rahmen der schriftlichen Abschlussprüfung – Teil 2?
- Themenschwerpunkte:
- Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung
- Praxisbezogene Aufgaben zur schriftlichen Bearbeitung
- zeitlicher Ansatz: 150 Minuten
- Gewichtung 30 %
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- zeitlicher Ansatz: 60 Minuten
- Gewichtung 10 %
- Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung
- Themenschwerpunkte:
- Was erwartet mich im Rahmen der mündlichen Abschlussprüfung?
- Der mündliche Teil der Abschlussprüfung findet an einem Tag statt.
- Themenschwerpunkte:
- Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt
- Kundenberatungsgespräch: Gesprächssimulation über eine von zwei zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben zu einer vorher gewählten Sparte
- zeitlicher Ansatz: 15 Minuten
- Gewichtung 20 %
- Kundenberatungsgespräch: Gesprächssimulation über eine von zwei zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben zu einer vorher gewählten Sparte
- Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft
- Fallbezogenes Fachgespräch ausgehend von einer praxisbezogenen Aufgabe, die zuvor eigenstän-
dig im Ausbildungsbetrieb in der gewählten Wahlqualifikation durchgeführt und mit einem Report
beschrieben wurde.
(Zur Prüfung muss mind. ein schriftlicher Report über eine komplexe betriebliche Fachaufgabe vorgelegt werden.) - zeitlicher Ansatz: 20 Minuten
- Gewichtung 20 %
- Fallbezogenes Fachgespräch ausgehend von einer praxisbezogenen Aufgabe, die zuvor eigenstän-
- Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt
- Bestehensregelung
- Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung
mit mindestens „ausreichend“, - in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
- Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
Ansprechpartner
OStR Carsten Pollnick
Carsten.Pollnick[ät]bbsw-koblenz.de